Anmeldung und Aufnahme Rehabilitation
Zentrale Aufnahme
Für Ihre Fragen zur Anmeldung und Aufnahme steht Ihnen in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 15.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr eine Mitarbeiterin zur Verfügung.
Telefon: 02504 67-4200
Telefax: 02504 67-4860
Die Klinik Maria Frieden Telgte erfüllt die Voraussetzungen nach § 107 Abs. 2 SGB V und verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V.
Für die Aufnahme ist grundsätzlich eine Kostenzusage der jeweiligen Krankenkasse notwendig, das gilt auch für privat versicherte Patienten.
Für die Beantragung von Anschlussrehabilitationen muss das zuweisende Krankenhaus ein Antragsformular ausgefüllt zum Kostenträger schicken. Die Behandlung wird von den Krankenkassen zunächst für einen begrenzten Zeitraum genehmigt, in der Regel bis zu 21 Tage. Antragsformular
Parallel zu der Beantragung bei der Krankenkasse bitten wir bei neurologischer Rehabilitation um nähere medizinische Informationen auf beigefügtem Formular
Anmeldung zur neurologisch-neurochirurgischen (Früh-)Rehabilitation
Abfragekatalog Kanülenversorgung
Nach Eingang des bewilligten Antrages erfolgt in unserem Hause eine ärztliche Prüfung. Falls wir Rückfragen zum Krankheitsverlauf, zur Zielsetzung und Belastbarkeit des Patienten, zu medizinischen Besonderheiten oder zur Medikation haben, rufen wir Sie zurück. Wir sind daher für die Angabe einer Telefonnummer auf dem Antrag sehr dankbar.
Nach Vorliegen der Kostenzusage und ärztlicher Überprüfung des Antrags teilen wir Ihnen direkt oder über die Krankenkasse einen Aufnahmetermin mit.
Bitte organisieren Sie die Anfahrt von Ihrem verlegenden Krankenhaus bzw. von Zuhause aus durch einen entsprechenden Transport (z. B. Taxi), da eine Abholung durch uns nicht erfolgt.
Um ausreichend Zeit für die Aufnahme zu haben, bitten wir am Aufnahmetag um Ankunft zwischen 10.00 und 11.00 Uhr. Des Weiteren sind wir sehr dankbar für aussagekräftige Unterlagen aus den vorbehandelnden Krankenhäusern und aktuelle Röntgenaufnahmen.
Unsere Klinik führt auch Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen durch. Die Antragstellung erfolgt durch einen niedergelassenen Haus- oder Facharzt mit entsprechender Qualifikation auf den hierfür von der kassenärztlichen Bundesvereinigung vorgegebenen Antragsformularen (Formular Nr. 60/61). Ein weiterer Zugangsweg sind Rehabilitationsempfehlungen, die der medizinische Dienst der Krankenkassen im Rahmen von Pflegebegutachtungen ausspricht.
Weitere Zugangswege (berufsgenossenschaftliche Heilverfahren, etc.) sind ebenfalls in Einzelfällen möglich.